Mutter-Kind-Kur

Wer kennt es nicht? Irgendwann sind die Akkus leer. Auch nach einer Krankheit kann eine Mutter-Kind-Kur dabei helfen, sich wieder zu erholen. Selbiges gilt auch für eine Vater-Kind-Kur. Ihre Kinder und Sie erleben durch die Kur eine bereichernde Zeit und Sie sind wieder bereit für das alltägliche Leben. An Ostsee und Nordsee gibt es zahlreiche Kliniken. Nun fehlt noch die Antragstellung.

Fahren Sie mit Ihrem Kind zur Reha und Therapie

Mutter-Kind-Kur

Wenn die Gesundheit leidet, müssen Sie Abhilfe schaffen. Sammeln Sie daher Informationen zur gewünschten Einrichtung, in der die Kur durchgeführt werden soll. Die Mutter-Kind-Kur sorgt für mehr Gesundheit bei Ihnen und Ihrem Kleinen. In der Reha bekommen Sie beide die Therapie, die Sie benötigen.

Auch mehrere Kinder dürfen mitfahren. Vorher ist die Antragstellung bei den Kliniken Ihrer Wahl erforderlich. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen. Häufige Fragen werden oftmals schriftlich auf der Website beantwortet. Am besten ist, Sie nehmen Kontakt mit der gewünschten Klinik auf und fragen, ob dort noch Kontingente frei sind. Nicht nur Mütter, auch Männer können eine Vater-Kind-Kur beantragen. Welche Voraussetzung (Indikationen) erfüllt sein muss, beantworten Ihr Hausarzt oder Ihre Krankenkasse.

Ihrer Gesundheit zuliebe Mutter-Kind-Kur beantragen

Eine Kur tut gut und hilft Ihnen und Ihrem Kleinen, sich wieder wohlzufühlen. Zuvor ist die Antragstellung für die Therapie in einer der bevorzugten Kliniken notwendig. Haben Sie eine Klinik gefunden, in der die Reha stattfinden soll, erfragen Sie dort, ob noch Kontingente vorhanden sind.

Informationen erhalten Mütter und Kinder unter dem Punkt „häufige Fragen“ auf der Homepage der Klinik. Bei einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur wird zwischen Vorsorge und Nachsorge unterschieden. Erfolgt die Antragstellung in den Kliniken zur Kur zur Vorsorge, werden Maßnahmen getroffen, um Risikofaktoren zu behandeln.

 

Bei einer Reha richtet sich die Therapie auf die Verbesserung des Wohlbefinden. Mütter werden dabei in den Vordergrund gestellt. Ihr Nachwuchs darf Sie bis zu einem Alter von zwölf Jahren zur Kur begleiten, in Ausnahmefällen Kinder bis vierzehn Jahre. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arzt und der Krankenkasse. Nehmen Sie Kontakt auf, um an Ostsee und Nordsee gesund zu werden.

Die Voraussetzungen (Indikationen) für eine Kur

Mutter-Kind-Kur

Häufige Fragen sind beispielsweise, welche Voraussetzung (Indikationen) Mütter erfüllen müssen, um einen der begehrten Plätze zu bekommen. Eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur wird nach Antragstellung bei der Krankenkasse bewilligt.

Diese prüft, ob Bedarf für eine Mutter-Kind-Kur besteht und bezieht bei der Antragstellung drei Bereiche ein. Mütter müssen unter besonderen Belastungen der Gesundheit leiden, damit eine Therapie oder Reha im Rahmen einer Kur in den verfügbaren Kliniken möglich ist. Dazu gehören Mehrfachbelastungen, Erziehungsschwierigkeiten oder ein chronisch krankes oder verhaltensauffälliges Kind.

 

Die Lebensumstände, beispielsweise Probleme mit dem Partner, Tod oder Trennung, auch naher Verwandter, finanzielle Belastung. Auch permanenter Zeitdruck oder chronische Krankheiten und Suchterkrankungen sorgen dafür, dass Sie einen der Plätze in den Kliniken zur Mutter-Kind-Kur zur Therapie oder Reha nutzen können.

 

Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder in der Klinik, die häufige Fragen beantworten.

Beim Beantragen muss aus Ihren Informationen hervorgehen, dass Ihre Gesundheit durch die hohe Erziehungsverantwortung belastet ist. Ihr Arzt muss das zudem attestieren. Dann können Mamis mit Kind/Kinder einen der Plätze in einer Klinik erhalten. Häufige Fragen beantwortet auch Ihr Hausarzt.

Wann wird eine Kur für Mütter mit Kind nicht bewilligt?

Eine Reha oder Therapie, um das Wohlbefinden wieder herzustellen, wird nicht bewilligt, wenn keine mütterspezifische Beeinträchtigung vorhanden ist. Auch eine Vater-Kind-Kur ist dann in den Kliniken nicht möglich. Sie dürfen als Mutter nicht in die Klinik, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit in Gefahr ist.

Mutter-Kind-Kur

Sie müssen sich in diesem Fall an Ihre Rentenversicherung wenden. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen Ihrer medizinischen Reha und nicht für eine Mutter-Kind-Kur, um Ihr Wohlbefinden wiederherzustellen. Häufige Fragen beantwortet die Rentenversicherung. Steht Ihr Nachwuchs im Fokus, können Sie entweder bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung eine Kinder- und Jugendreha beantragen.

 

Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Versicherungsträgern. Eine Kur für Mütter dauert in der Regel drei Wochen. Wenn es erforderlich ist, können Sie eine erneute Antragstellung auf den Weg bringen, um den Aufenthalt für Sie und Ihre Kinder zu verlängern. Dazu benötigen Sie ein Attest Ihrer Klinik.

Plätze in Kliniken bekommen - so stellen Sie den Antrag

Die Antragstellung für eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur zur Wiederherstellung Ihres Wohlgefühls erfolgt an die Krankenkasse, die weitere Informationen erteilt, wenn Sie Kontakt aufnehmen. Schicken Sie der Krankenkasse alle Unterlagen zu, um die Kur für Mamis und Kinder bewilligen zu lassen.

Mutter-Kind-Kur

Diese prüft sie und reserviert zusammen mit Ihnen einen der Plätze zur Therapie in den Kliniken, zum Beispiel an der Ostsee oder der Nordsee, alternativ zur Vater-Kind-Kur.  Manchmal können Sie die Kontingente in der Klinik für Mamis und Kinder zur Therapie Ihres Wohlbefinden auch online reservieren.

Ihre Krankenkasse überprüft, ob eine Mutter-Kind-Kur für Sie medizinisch notwendig ist und erlaubt die Kur. Dafür benötigt sie gemäß Erfahrung etwa bis drei Wochen, um die Mutter-Kind-Kur zu bewilligen. Erfolgt die Zusage zur Kur in den Kliniken, lässt die Krankenkasse Ihnen die notwendigen Informationen zum Aufenthalt und zur Therapie zukommen.

 

Falls die Krankenkasse keine Voraussetzung (Indikationen) zur Reha für Mama und Nachwuchs sieht, können Sie dem Bescheid im Zeitraum von einem Monat widersprechen, damit Sie Ihr Wohlbefinden mit Ihrem Nachwuchs im Rahmen einer Reha wiedererlangen können. Häufige Fragen zur Reha und Aufenthalt mit Nachwuchs kann auch Ihr Hausarzt beantworten.

Häufige Fragen - können Sie Kliniken frei wählen?

Sie können die Einrichtung frei wählen, in der Sie sich zur Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur aufhalten möchten. Machen Sie vom Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch. In diesem Zuge haben Sie die Möglichkeit, Ihrer Krankenkasse direkt bei der Antragstellung zu sagen, welche Einrichtung für Sie im Rahmen der Kur passend ist.

 

Achten Sie jedoch darauf, dass sich die Einrichtung für Ihre Therapie oder Reha eignet. Hierzu müssen geeignete medizinische Leistungen erbracht werden können. Die erforderliche Ausstattung muss ebenfalls vorhanden sein. Falls die Krankenversicherung Ihrem Wunsch nicht entsprechen will, haben Sie hier erneut die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Informationen zu den Zielen des Kuraufenthalts für Mütter und Väter

Mutter-Kind-Kur

Nach der Antragstellung und Bewilligung zur Mutter-Kind-Kur, um Ihr Wohlbefinden in den Kliniken wiederherzustellen, verbringen Sie in der Einrichtung in der Regel drei Wochen. In der Kur an Ostsee oder Nordsee bewegen Sie sich viel im Rahmen Ihrer Therapie und achten auf gesunde Ernährung.

Das soll die Gesundheit regenerieren. Dazu muss die Voraussetzung (Indikationen) für Mama und Nachwuchs gegeben sein. Sie nehmen an Gesprächen mit Psychologen, Ärzten und medizinischem Personal teil, die auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind. Hierdurch bauen Sie Stress ab und arbeiten Probleme auf.

 

Zudem können Sie sich um Ihre Kinder kümmern, den Alltag dabei jedoch ausklammern. In der Reha verbringen Sie Zeit mit ihnen und nehmen an Aktivitäten teil, die die Beziehung zu Ihrem Kleinen stärken.

Nehmen Sie bereits vor der Antragstellung Kontakt auf, um freie Kontingente in den Kliniken zu finden, die Ihren Anforderungen angemessen sind und lassen Sie sich häufige Fragen beantworten.

Suche

Folge uns auf Social Media

Empfohlene Produkte

 Newsletteranmeldung

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail Adresse! Schauen Sie auch im Spam Ordner nach!

Newsletter

Folge uns auf Social Media

Copyright 2024 © iBusiness | MG. Alle Rechte vorbehalten.

Zum Seitenanfang